Sicherheit von Spielzeug

Die Mitgliedsfirmen des VdMi sind auf unterschiedlichen Ebenen in die Herstellung von Spielzeugen eingebunden. Traditionell vertreiben die Hersteller von Künstler- und Schulfarben Produkte, die unter die Rubrik Spielzeug fallen können.
Die Hersteller von Pigmenten und Masterbatches liefern Rohstoffe bzw. Gemische, die z. B. zum Einfärben von Spielzeug oder Spielzeugbestandteilen eingesetzt werden.

  • Spielzeuge sind Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden

Die Sicherheit von Spielzeugen ist nicht erst seit Inkrafttreten der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EU ein viel diskutiertes Thema. Allerdings ist mit der Ausweitung der Migrationsgrenzwerte auf 19 Elemente neuer Gesprächsbedarf entstanden. Dies liegt vor allem daran, dass die Grenzwerte im Vergleich zur vorherigen Richtline zum Teil erheblich abgesenkt wurden. Hierbei ist beabsichtigt, die Exposition von Kindern gegenüber diesen Elementen zu minimieren. Jedoch wurden die Grenzwerte selbst aus statistischen Daten ermittelt und sind rein gesundheitsbasiert. In der Praxis bedeutet dies, dass gängige Naturmaterialien, wie z. B. Töpferton, die Grenzwerte für Blei nicht mehr einhalten können.

Für die Spielwarenindustrie und deren Zulieferer ist besonders wichtig, welche Prüfvorschriften für die Bestimmung der Grenzwerte gelten. So rückt hier die Überarbeitung der Norm EN 71 „Sicherheit von Spielzeugen“ in den Fokus. Vor allem der Teil 3 über die „Migration von chemischen Elementen“ ist hier von Bedeutung, da dort die Anforderungen zur Prüfung der 19 Elemente in drei Materialkategorien festgelegt werden.

Die Umsetzung in der Praxis führt zu Problemen bei den Mitgliedsunternehmen. Der Verband der Mineralfarbenindustrie hat deswegen diese Thematik aufgegriffen und die Zusammenhänge in einem Positionspapier zum Einsatz von Pigmenten in Spielzeug dargestellt.

Link: „Pigmente in Spielzeugen

Infoblätter / Broschüren
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