Nano-Diskussion

Worüber reden wir, wenn wir von Nanomaterialien sprechen?

Die EU-Kommission veröffentlichte am 18. Oktober 2011 eine Empfehlung für eine sehr weit gefasste Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU):

Nanomaterial ist einVerband der Mineralfarben Industrie VDMI - Nano

  • natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material,
  • das Partikel in ungebundenem Zustand auch in Form von Aggregaten oder Agglomeraten enthält,
  • wovon mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben.

Zusätzliches Kriterium ist:

  • Der Quotient aus spezifischer Oberfläche (BET) und Volumen muss größer als 60 m2/cm3 sein, um als Nanomaterial zu gelten.
  • Falls der Wert von 60 m2/cm3 jedoch unterschritten wird, ist dies kein Ausschlusskriterium der Klassifizierung als Nanomaterial.

Die Nanodefinition hat zunächst keine direkten Auswirkungen. Pflichten entstehen erst dann, wenn diese Definition ausdrücklich in Verordnungen, Richtlinien oder Regelungen aufgenommen wird.

Der Nachweis, ob es sich laut Definitionsempfehlung bei einem Stoff um ein Nanomaterial handelt, ist jedoch sehr schwierig, denn eine verbindliche, einheitliche Messmethode gibt es bisher nicht. Einen guten Überblick über die Anforderungen an eine solche Messung und hauptsächliche Fehlerquellen finden Sie im JRC-Report: „Requirements on measurements for the implementation of the European Commission definition of the term 'nanomaterial'“.

Pigmente und Füllstoffe – Alles Nano oder was? Verband der Mineralfarben Industrie VDMI - Nano

Pigmente und Füllstoffe verleihen vielen Alltagsprodukten ihre Farbigkeit oder spezielle Eigenschaften. Pigmente und Füllstoffe sind nicht neu; die meisten werden mit seit Jahrzehnten etablierten Methoden hergestellt und seit langem verwendet. Es handelt es sich daher um traditionelle Materialien und nicht um sogenannte neue Nanomaterialien, auch sind die Eigenschaften nicht neu. Durch die EU-Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU) werden zahlreiche der auf dem Markt befindlichen Pigmente und Füllstoffe nun – nur auf Grund der Definition – zu Nanomaterialien.

Ein Nano-Produktregister müsste dann quasi alle Alltagsgegenstände aufführen – und wäre damit ad absurdum geführt. Unsere Forderung ist daher, dass die EU-Kommission bei der Überarbeitung der Definitionsempfehlung den Scope weiter einengt. Wenn Pigmente und Füllstoffe in einer Matrix (z. B. Kunststoff, Lack) oder einer Paste fest eingebunden sind, so sollte sich dies begünstigend in die Folgegesetzgebung auswirken.

Wissenschaftler der TU Dresden haben diese Problematik (Einbindung in Matrix) in dem vom VdMi geförderten Projekt FRINano aufgegriffen. Ziel des Projekts war die Entwicklung einer praxisgerechten Messmethode zur Quantifizierung und Charakterisierung der möglichen Freisetzung von Pigment-Nanopartikeln aus Lackschichten und pigmentierten Kunststoffen nach der Einwirkung von Umwelteinflüssen und mechanischer Belastung.

Kernaussagen des Projekts

  • Pigmentierte Lacke und Kunststoffe sind oftmals stabiler gegen Witterungseinflüsse und mechanische Beanspruchungen als unpigmentierte.
  • Freie Pigment-Nanopartikel konnten nicht im luftgetragenen Zustand oder im Abrieb gefunden werden.
  • Die Pigment-Nanopartikel sind weiterhin fest in Matrixbruchstücke (Lack/Kunststoff) eingebunden oder zu größeren Gebilden agglomeriert/aggregiert.
  • Die freigesetzten Partikelanzahlen liegen in einem Bereich, in dem keine zusätzliche Belastung der Umwelt durch nanoskalige Pigment- und Füllstoffpartikel entsteht.
  • Auch innerhalb des gesamten Life-Cycle eines Produktes ist eine Exposition des Endverbrauchers mit Pigment-Nanopartikeln weitgehend ausgeschlossen.

Einen ausführlichen Artikel zum Projekt finden Sie hier:
http://iopscience.iop.org/1742-6596/429/1/012045

Details können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:

Infoblätter / Broschüren
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