REACH / CLP

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hat das Prinzip „no data – no market“ in der EU-Chemikalienregulierung etabliert.

  • REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Bis zum 31. Mai 2018 mussten Unternehmen jeden Stoff, der in Mengen über 1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder importiert wird, bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) registrieren. Auch zahlreiche Pigmente und Füllstoffe sind daher in der EU registriert. Zum 1. Januar 2020 müssen die Unternehmen im REACH-Registrierungsdossier eines Stoffes separate eventuell vorhandene Nanoformen berücksichtigen.

Die Bewertung der Registrierdossiers erfolgt durch die ECHA. Parallel dazu ist der Prozess der Stoffevaluierung durch die EU-Mitgliedsstaaten etabliert worden, jedes Jahr wird dafür der 3-Jahres-Arbeitsplan in dem sog. Corap (Community Rolling Action Plan) erstellt. Stoffe mit bestimmten besorgniserregenden Eigenschaften (sog. SVHC-Stoffe) können auf die Kandidatenliste aufgenommen und ihre Verwendung dem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Innerhalb der Lieferkette ist die Weitergabe von Informationen von Stoffen und Gemischen wie deren Eigenschaften und deren Verwendung von hoher Bedeutung, dabei ist das Sicherheitsdatenblatt das zentrale Element für die Kommunikation.

Die europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (EG) Nr. 1272/2008 – kurz CLP-Verordnung genannt, regelt, wie Stoffe und Gemische nach bestimmten Kriterien eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. Die CLP-Verordnung ist die EU-Umsetzung des sog. Globally Harmonised Systems (GHS).

  • GHS ist ein weltweit einheitliches System der Vereinten Nationen zur Einstufung von Chemikalien und deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals).

Beide Verordnungen, die REACH- und die CLP-Verordnung, unterliegen einem stetigen Anpassungsprozess.

Der VdMi unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der Interpretation und Umsetzung der vielfältigen chemikalienrechtlichen Anforderungen und beteiligt sich in den für seine Mitgliedsunternehmen relevanten Vorgesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen und Positionspapieren.

Infoblätter / Broschüren
×